DR. WEND & PARTNER GbR RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER |
Fachberater für Internationales Steuerrecht: |
Betriebsstätte im Ausland. |
Betriebsstätten im Ausland, die bereits durch Baumaßnahmen oder Montage- leistungen im Ausland steuerlich begründet werden können, verlangen zur weitest- gehenden Vermeidung von unerwünschten steuerlichen Behandlungen (wie etwa auch Doppelbesteuerungen) kluge steuerliche Vorsorge und Beratung durch einen versierten Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht. Durch rechtzeitige Planung und weitsichtige Beratung können sichere Gestaltungen realisiert werden, die ungeschickte oder unglückliche Sachverhalte ungewollter Steuerauslöung vermeiden oder entschärfen helfen. |

Unser Steuerberater steuert das. Als Fachberater für Internationales Steuerrecht. |